Stipendien der GMTH
Mitglieder der GMTH können Fortbildungs- und Forschungsstipendien der GMTH beantragen.
Grundlage für die Vergabe von Stipendien sind die Richtlinien zur Vergabe von Stipendien (https://www.gmth.de/uebergmth/foerderung/richtlinien.aspx). Alle weiteren Angaben sind ohne Gewähr.
Momentan stehen im Geschäftsjahr 2023/24 folgende Stipendien, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, zur Vergabe bereit:
Maximale Höhe der Förderung
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Fortbildungsstipendium: Im Falle der Fortbildung umfasst die Sachbeihilfe ausschließlich eine Bezuschussung der Aufwendungen, die durch Teilnahmegebühren, Reisekosten und Unterkunft entstehen.
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Forschungsstipendium: Im Falle des Forschungsvorhabens umfasst die Sachbeihilfe insbesondere Kosten für die Anschaffung von Fachbüchern, von Kopien und Filmen archivierter Quellen sowie Reisekosten.
Zahl der zu vergebenden Stipendien
Es können, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, Stipendien mit einer Gesamtsumme von maximal 7.000 € gewährt werden.
Bewerbungsfrist
Die nächste Bewerbungsfrist für Fortbildungs- und Forschungsstipendien ist am 31.10.2024 (Eingangsdatum).
Vergabefrist
Über die Stipendienanträge (aus 2024) wird bis Ende Januar 2025 entschieden.
Vergabemodalitäten
Die Vergabemodalitäten entnehmen Sie bitte den Punkten 3 und 4 der Richtlinien zur Vergabe von Stipendien.
Stipendienantrag
Der Stipendienantrag ist online über die Homepage der GMTH einzureichen: https://www.gmth.de/uebergmth/foerderung/stipendienantrag.aspx.
Dem Antrag beizufügen sind:
- ein kurzer Lebenslauf,
- eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten,
- eine Erklärung, ob anderweitige Anträge auf finanzielle Unterstützung, die denselben wie im Antrag benannten Anlass betreffen, gestellt wurden,
- zusätzlich für Fortbildungsstipendium: ein Kurzgutachten des betreuenden Hauptfachlehrers bzw. der betreuenden Hauptfachlehrerin (entsprechend ein Kurzgutachten des Betreuers bzw. der Betreuerin der Promotion)
und eine aktuelle Studienbescheinigung,
- zusätzlich für Forschungsstipendium: Kopie des letzten Abschlusszeugnisses, aus dem das Studienfach sowie Zeitpunkt und Prädikat des Abschlusses hervorgehen. Bei Abschluss in Musikwissenschaft muss zudem das Thema der Abschlussarbeit erkennbar sein oder auf andere Weise nachgewiesen werden. Eine Darstellung des Forschungsvorhabens samt Zeitplan ist beizulegen.